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BEITRAGSRECHNER

Beiträge und Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick

Infos zum Tarifrechner

Der Tarifrechner berechnet anhand der von ihnen vorgegebenen Daten die maximale Ersparnis ihres Krankenkassenbeitrages.

Berücksichtigt werden hierbei:

  • Prämienausschüttungen bzw. Zusatzbeitrag
  • Selbstbehalttarife
  • Beitragsrückerstattungstarife
  • Bonusmodelle
  • Hausarztmodelle
  • Programme für chronisch Kranke 
  • Programme zur integrierten Versorgung

Zu beachten ist, dass fast alle Tarife bzw. Modelle miteinander kombinierbar sind, es jedoch in der Praxis nicht immer sinnvoll ist, diese zu kombinieren.

So bringt Ihnen die Kombination von Selbstbehalt- und Rückerstattungstarifen nur eine zusätzliche Ersparnis, wenn Sie keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Eine Kombination von Selbstbehalt- bzw. Rückerstattungstarifen mit Hausarztmodellen, DMP- Programmen oder Programmen zur integrierten Versorgung, die nur bei regelmäßigem Arztbesuch einen Vorteil bringen, ist zwar möglich, ergibt aber oft in Summe keine höhere Einsparung.

Wenn mehrere Tarife gewählt wurden, bei denen die Praxisgebühr erstattet wird, so wird diese nur einmal bei der Berechnung mit berücksichtigt.

Erläuterungen zu Berechnung des Tarifrechners:

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass bei der Auswahl eines Wahltarifes (Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung) maximal 20% der selbst getragenen Beiträge ausgeschüttet werden dürfen.

Beispielrechnung:
jährliches Einkommen:30.000 Euro
Kassenbeitrag (14,9%):4.470 Euro
Arbeitnehmeranteil (7,9%):2.370 Euro
Max. Ausschüttung:474 Euro

Bei der Auswahl mehrerer Wahltarife können maximal 30% der selbst getragenen Beiträge ausgeschüttet werden.

Beispielrechnung:
jährliches Einkommen:30.000 Euro
Kassenbeitrag (14,9%):4.470 Euro
Arbeitnehmeranteil (7,9%):2.370 Euro
Max. Ausschüttung:711 Euro

Im Tarifrechner wird daher bei Kombinationen von Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt beim überschreiten der maximalen Erstattung die Kappungsgrenze in Höhe von 30% der selbst getragenen Beiträgen angesetzt.

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