WIE SICH IHR BEITRAGSSATZ BERECHNET
Die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet
sich aus dem monatlichen Bruttoverdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt im Jahr
2010 bei 45.000 Euro pro Jahr bzw. 3.750,00 Euro pro Monat. Wenn der
Verdienst unter dieser Grenze liegt, muss man sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Seit 01.07.2009 beträgt der Beitragssatz bei allen Krankenkassen einheitlich 14,9 %.
Davon tragen die Arbeitgeber 7,0 % und die Versicherten (auch Rentner) 7,9 %.
Nichtberufstätige Ehepartner und Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren sind
beitragsfrei mitversichert. Selbständige zahlen den vollen Beitrag.
Die Krankenkassen ziehen die SV-Beiträge zunächst ein und übertragen sie an den
Gesundheitsfonds. Von dort erhalten die Krankenkassen in Abhängigkeit von Ihrer
Versichertenstruktur die Mittel zugeteilt. Krankenkassen, die mit den aus den
zugeteilten Mitteln nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern
verlangen. (mindestens 8,00 EUR, max. 1 % der beitragspflichtigen
Einnahmen der Mitglieder). Dieser Zusatzbeitrag ist von den Mitgliedern allein
zu tragen wird unmittelbar von ihnen eingezogen.
Wer mehr verdient, kann sich weiterhin freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse
versichern oder zu eine private Krankenversicherung wechseln. Für Selbständige
gilt diese Reglung nicht - Selbständige sind nicht an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse berechnet sich der Beitrag in einer
privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen sondern nach individuellen
Risikofaktoren wie dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem aktuellen
Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.
Neben der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
haben Sie die Möglichkeit, weitere private Zusatzversicherungen abzuschließen,
beispielsweise für ambulante Behandlungen, einen Krankenhausaufenthalt,
Krankentagegeld, Zahnersatz oder Auslandsaufenthalte.
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