Die gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich.  
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KÜNDIGUNG DER KRANKENKASSE

Sie können jederzeit zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn Sie bei Ihrer bisherigen Kasse mindestens 18 Monate Mitglied waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. An die neue Kasse sind sie dann erneut anderthalb Jahre gebunden.

Diese 18-monatige Bindungsfrist gilt nicht, wenn Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. den bereits erhobenen Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Erhöhung brauchen Sie während der Kündigungsfrist nicht zu bezahlen. Bei einer Fusion Ihrer Krankenkasse mit einer anderen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

Musterkündigungsschreiben:


ordentliche Kündigung

außerordentliche Kündigung