KÜNDIGUNG DER KRANKENKASSE
Sie können jederzeit zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn Sie bei Ihrer
bisherigen Kasse mindestens 18 Monate Mitglied waren. Die Kündigungsfrist beträgt
zwei Monate zum Monatsende. An die neue Kasse sind sie dann erneut anderthalb
Jahre gebunden.
Diese 18-monatige Bindungsfrist gilt nicht, wenn Ihre Krankenkasse erstmals einen
Zusatzbeitrag erhebt bzw. den bereits erhobenen Zusatzbeitrag erhöht. In diesem
Fall besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier besteht eine Kündigungsfrist
von zwei Monaten zum Monatsende. Die Erhöhung brauchen Sie während der
Kündigungsfrist nicht zu bezahlen. Bei einer Fusion Ihrer Krankenkasse mit einer
anderen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
Musterkündigungsschreiben:
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