KRANKENKASSENWECHSEL LEICHT GEMACHT
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nach der Gesundheitsreform
nahezu identisch, da ca. 95 Prozent von ihnen vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Die verbleibenden ca. 5 Prozent können jedoch den entscheidenden Unterschied
ausmachen. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse auch Sonderleistungen
wie homöopathische Behandlungen, ambulante Vorsorgekuren, Zuschüsse für
Rehabilitationskuren oder die Kostenübernahme für Akupunktur und Zusatzimpfungen
berücksichtigen.
Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen ist es grundsätzlich frei gestellt,
welcher Kasse sie beitreten möchten. Wichtig ist lediglich, dass die Krankenkasse
in dem Bundesland, in dem Sie wohnen oder arbeiten, geöffnet ist. Sind Sie mit
dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden oder bietet Ihnen der Markt die
gleichen Leistungen bei einer anderen Kasse günstiger, haben Sie die Möglichkeit
zu wechseln. Was Sie hierbei beachten müssen erfahren Sie hier.
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