Zu einer anderen Krankenkasse kann man jederzeit wechseln, wenn man bei der bisherigen Kasse mindestens 18 Monate Mitglied war. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. An die neue Kasse ist man dann erneut anderthalb Jahre gebunden.

Diese 18-monatige Bindungsfrist gilt nicht, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. den bereits erhobenen Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall besitzt man ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Fusion Ihrer Krankenkasse mit einer anderen hat man kein Sonderkündigungsrecht.